Solange du den Lernfahrausweis hast, darfst du nur Leute mitnehmen, die selbst schon den passenden Töff-Ausweis (Kat. A oder A1) besitzen. Sobald du die praktische Prüfung bestanden hast, ist der Sozius-Platz für alle frei – dann darfst du mitnehmen, wen du willst!
Ganz klares Nein! Mit dem Schweizer Lernfahrausweis darfst du nicht im Ausland fahren. In Deutschland gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis – das ist eine Straftat. Dein Töff bleibt dort stehen, und du kassierst eine fette Anzeige. Spar dir den Stress und bleib auf Schweizer Strassen, bis du das Kärtchen fest in der Tasche hast.
Dann ist dein Lernfahrausweis leider wertlos und verfällt. Du musst beim Strassenverkehrsamt einen neuen beantragen. Aber Achtung: Das Amt stellt dir insgesamt nur zweimal einen Lernfahrausweis aus. Wenn auch der zweite abläuft, ohne dass du fertig wirst, musst du zwei Jahre Zwangspause einlegen, bevor du es ein drittes Mal versuchen darfst. Also: Termine checken und durchziehen!
Wenn dein Lernfahrausweis abläuft, bevor du das „Bestanden“ in der Tasche hast, verfällt er leider. Aber keine Panik:
Kurz und knapp: Nein. Das Strassenverkehrsamt kennt hier kein Pardon und verlängert keine Daten. Du kannst nur einen zweiten Ausweis beantragen (siehe oben). Plan dein Abenteuer „Führerausweis“ also so, dass du innerhalb der Fristen bleibst.
Mein Tipp: Lass es gar nicht erst so weit kommen! Melde dich rechtzeitig bei mir, damit wir die letzten Fehler ausbügeln, bevor die Frist abläuft.
Wenn du noch weitere Fragen hast, schreib mir unkompliziert eine WhatsApp, eine E-Mail an info@fitzblitz.ch oder ruf mich an unter 076 568 68 68.