Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich jemanden hinten drauf mitnehmen?

Solange du den Lernfahrausweis hast, darfst du nur Leute mitnehmen, die selbst schon den passenden Töff-Ausweis (Kat. A oder A1) besitzen. Sobald du die praktische Prüfung bestanden hast, ist der Sozius-Platz für alle frei – dann darfst du mitnehmen, wen du willst!

Darf ich mit dem Lernfahrausweis über die Grenze (z.B. nach Deutschland)?

Ganz klares Nein! Mit dem Schweizer Lernfahrausweis darfst du nicht im Ausland fahren. In Deutschland gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis – das ist eine Straftat. Dein Töff bleibt dort stehen, und du kassierst eine fette Anzeige. Spar dir den Stress und bleib auf Schweizer Strassen, bis du das Kärtchen fest in der Tasche hast.

Was passiert, wenn ich den Grundkurs nicht in den ersten 4 Monaten mache?

Dann ist dein Lernfahrausweis leider wertlos und verfällt. Du musst beim Strassenverkehrsamt einen neuen beantragen. Aber Achtung: Das Amt stellt dir insgesamt nur zweimal einen Lernfahrausweis aus. Wenn auch der zweite abläuft, ohne dass du fertig wirst, musst du zwei Jahre Zwangspause einlegen, bevor du es ein drittes Mal versuchen darfst. Also: Termine checken und durchziehen!

Ich habe die Prüfung nicht bestanden und der Lernfahrausweis läuft bald ab – was nun?

Wenn dein Lernfahrausweis abläuft, bevor du das „Bestanden“ in der Tasche hast, verfällt er leider. Aber keine Panik:

  • Muss ich den Grundkurs nochmal machen? Nein! Einmal bestanden, ist der Motorrad-Grundkurs in der Schweiz unbeschränkt gültig. Auch wenn dein Lernfahrausweis abläuft, musst du den Grundkurs für einen neuen Lernfahrausweis nicht noch einmal besuchen.
  • Was passiert nach dem 2. abgelaufenen Lernfahrausweises? Normalerweise gibt es vom Amt ohne Murren maximal zwei Ausweise hintereinander. Wenn auch der zweite abläuft, wird es etwas komplizierter:
    • Das 3. Gesuch: Das Strassenverkehrsamt verlangt jetzt eine Begründung. Oft brauchen sie eine Bestätigung von mir als Fahrlehrer, dass du kurz vor dem Abschluss stehst und wir Gas geben.
    • Verkehrspsychologisches Gutachten: Solltest du dreimal durch die praktische Prüfung gerasselt sein, kann das Strassenverkehrsamt ein Gutachten verlangen, bevor sie dir einen weiteren Versuch erlauben.

Kann ich meinen Lernfahrausweis verlängern lassen?

Kurz und knapp: Nein. Das Strassenverkehrsamt kennt hier kein Pardon und verlängert keine Daten. Du kannst nur einen zweiten Ausweis beantragen (siehe oben). Plan dein Abenteuer „Führerausweis“ also so, dass du innerhalb der Fristen bleibst.

Mein Tipp: Lass es gar nicht erst so weit kommen! Melde dich rechtzeitig bei mir, damit wir die letzten Fehler ausbügeln, bevor die Frist abläuft.

 

Wenn du noch weitere Fragen hast, schreib mir unkompliziert eine WhatsApp, eine E-Mail an info@fitzblitz.ch oder ruf mich an unter 076 568 68 68.